Open Call: 7 Künstlerische Stipenden/Residenzen Braunschweig Projects 2025/2026
Frist: Freitag, 18. Oktober 2024

Die HBK Braunschweig ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions-und Habilitationsrecht. Mit ca. 1000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Kunstpädagogik, Darstellendes Spiel, Design, Visuelle Kommunikation, Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK Braunschweig zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland. Unter dem Titel „Braunschweig Projects“ schreibt die HBK Braunschweig im Auftrag des Landes Niedersachsen für das Jahr 2025/26 Stipendien zur Vergabe im Bereich der Bildenden Kunst und im Bereich der Klangkunst aus.
Die Stipendien sind Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule und des Landes. Sie richten sich an Künstler*innen, die im unmittelbaren Umfeld der HBK Braunschweig projektbezogen arbeiten möchten. Mit ihrem Projektvorschlag sollen die Stipendiat*innen einen signifikanten Beitrag zur Weiterentwicklung von Formen künstlerischer Praxis leisten. Ihre Einbindung in die Hochschule erfolgt durch jeweils eine*n Mentor*in aus der Professor*innenschaft der Freien Kunst. Die*der Mentor*in soll von den Stipendiat*innen eigenständig ermittelt werden. Darüber hinaus stehen alle Professor*innen der Freien Kunst für den künstlerischen Diskurs mit den Stipendiat*innen zur Verfügung. Die Vermittlung der Kontakte wird durch die Hochschule aktiv unterstützt.
Die Stipendiaten*innen haben die Möglichkeit, den jeweilig aktuellen Stand ihres künstlerischen Projekts im Laufe der Stipendienzeit hochschulintern zu präsentieren, darüber hinaus sind sie verpflichtet an einer Abschlusspräsentation teilzunehmen. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Stipendien in Höhe von monatlich 1.400 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums besteht eine Residenzpflicht an der HBK Braunschweig von mindestens acht Monaten während der Vorlesungszeit im Sommer- und Wintersemester. Förderbeginn ist der 1. April 2025. Die Ankunft in der Residenz kann ab dem 14. April 2025 erfolgen. Es steht ein Reise- und Projektkostenzuschuss zur Verfügung. Nach Abzug der An-und Abreisekosten aller Stipendiat*innen wird der verbleibende Betrag unter den Stipendiat*innen auf der Grundlage einer Projektkalkulation nach Absprache mit dem*der gewählten Mentor*in aufgeteilt.
Bei der Vergabe steht die Realisierung der Beiträge für die Abschlussausstellung als gemeinsames Projekt im Vordergrund. Ein Wohnatelier in Braunschweig, ausgelegt für eine Person, wird für die Zeit des Aufenthalts in Braunschweig mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten in Höhe von monatlich 150 Euro zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist ein erfolgreich abgeschlossenes Kunststudium. Der letzte Studienabschluss muss nach dem 1. April 2014 und vor dem 1. April 2021 erfolgt sein. Eine umfassende künstlerische Praxis und Ausstellungstätigkeit müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein. Ein Stipendium kann nicht gewährt werden, wenn der*die Bewerber*in während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts-, Arbeitsstipendien, Lohnzahlungen) oder eine Landesförderung erhält.
Bewerbung
Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache sind unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 18. Oktober 2024 mit konkreter Bezugnahme auf eines der oben ausgeschriebenen Stipendien zu richten an folgende E-Mail-Adresse: